|
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Kopier-
und Faxgeräte zzgl. Urheberrechtschutzabgabe.
|
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Vertragsabschluß
2.Auftragsannahme:
3.Lieferung:
4.Transportschäden:
5.Gewährleistung: 5.1.Bei festgestellter Mangelhaftigkeit behalten wir uns unter Ausschluss aller übrigen Gewährleistungsansprüche einschließlich solcher für Mangelfolgeschäden – kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Nach mehrfacher Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. 5.2.Die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Geräten erforderliche laufende Wartung ist auch während der Gewährleistungszeit Aufgabe des Kunden. 5.3.Die einwandfreie Funktion von Geräten gewährleisten wir nur bei Verwendung von Zubehören und Verbrauchsmaterialien, die auf das jeweilige System abgestimmt sind. 5.4.Der Kunde ist im Falle der Mangelhaftigkeit gelieferter Ware nur insoweit zum teilweisen Einbehalt der Vergütung bis zur Mängelbeseitigung berechtigt, als voraussichtlich zur Beseitigung des Mangels durch befugte Dritte Aufwendungen erforderlich sein würden.
6.Preise: 6.1.Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geliefert haben. 6.2.Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die der Kunde zusätzlich zu entrichten hat. 6.3.Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es wurde ein anderes Zahlungsziel vereinbart. 6.4.Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 4% über den Bundesbankdiskontsatz – zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. 6.5.Die Zinsen sind sofort fällig. 6.6.Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlagen. 6.7.Wir sind berechtigt, im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 30% des Kaufpreises als Schadensersatz vom Kunden zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.Termine:
7.1. Bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichteinhaltung verbindlicher Termine und
bei fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden schriftlich zu setzenden Nachfrist von 6
Wochen kann der Kunde, sofern er nachweist, dass ihm aus der Verspätung Schaden
entstanden ist, eine Verzugsentschädigung für jeden vollendeten Monat der
Verspätung von 0,5 v.H. vom Wert des Teils der Leistung verlagen, der wegen
nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann. Die Entschädigung kann
längstens für 5 Monate gezahlt werden.
8.Eigentumsvorbehalt:
8.1. Ist der
Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall
tritt der Kunde hiermit die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden
Forderungen bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen sicherheitshalber ab.
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Zahlungsverzugs auf unser erstes
Anfordern seine Kunden, an die er unsere Ware veräußert hat und diese noch nicht
bezahlt ist, zu benennen.
9.Sonstiges: 9.1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
10.Erfüllungsort und Gerichtstand: 10.2. Gerichtstand: Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen Hoyerswerda, auch für Scheck- und Wechselklagen. Für Nicht- und Minderkaufleute ist für das Mahnverfahren das Amtsgericht Hoyerswerda zuständig.
|
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:
webmaster@buero-profi.de
|